Wirtschaftsprüfung – Gemeinsam schaffen wir Vertrauen
Wirtschaftprüfung ist mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Testat zum Jahresabschluss. Unabhängig ob Jahres- oder Konzernabschlussprüfung oder spezielle Prüfungsleistungen und Bescheinigungen, objektive Urteile externer Prüfer erhöhen die Verlässlichkeit von Informationen für alle Entscheidungsträger.
Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Nickl
WP, StB., FBIStR
Leistungsübersicht Wirtschaftsprüfung:
Jahresabschlussprüfung
- Gesetzliche Jahresabschlussprüfung (§§ 316 ff HGB)
- Freiwillige Jahresabschlussprüfung
- Prüfung der Jahresabschlüsse von öffentlichen Unternehmen inklusive Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG
Sonderprüfungen
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (IDW – Prüfungsstandard 970)
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung bei öffentlichen Unternehmen (§ 53 HGrG)
- Prüfung von Teilbereichen (Zahlungsverkehr, Außenstände, Warenvorräte)
- Prüfung interner Kontrollsysteme
- Fortbestehensprognose nach IDW – Standard 11 (S 11)
Gesellschaftsrechtliche Prüfungen
- Gründungsprüfung
- Sachkapitalerhöhungsprüfung
- Verschmelzungsprüfung
- Aufspaltungs- / Abspaltungsprüfung
- Formwechselprüfung
Unternehmensbewertungen
- Bewertungen ganzer Unternehmen
- Bewertung von Unternehmensteilen
Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Treten Sie in Dialog mit mir. Gerne per E-mail unter info@nickl-consulting.de oder telefonisch unter 0941-897986-0.
