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Wirtschaftsprüfung – Gemeinsam schaffen wir Vertrauen

Wirtschaftprüfung ist mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Testat zum Jahresabschluss. Unabhängig ob Jahres- oder Konzernabschlussprüfung oder spezielle Prüfungsleistungen und Bescheinigungen, objektive Urteile externer Prüfer erhöhen die Verlässlichkeit von Informationen für alle Entscheidungsträger.

Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Nickl
WP, StB., FBIStR

 

 

Leistungsübersicht Wirtschaftsprüfung:

Jahresabschlussprüfung

  • Gesetzliche Jahresabschlussprüfung (§§ 316 ff HGB)
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfung
  • Prüfung der Jahresabschlüsse von öffentlichen Unternehmen inklusive Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG

Sonderprüfungen

  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (IDW – Prüfungsstandard 970)
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung bei öffentlichen Unternehmen (§ 53 HGrG)
  • Prüfung von Teilbereichen (Zahlungsverkehr, Außenstände, Warenvorräte)
  • Prüfung interner Kontrollsysteme
  • Fortbestehensprognose nach IDW – Standard 11 (S 11)

Gesellschaftsrechtliche Prüfungen

  • Gründungsprüfung
  • Sachkapitalerhöhungsprüfung
  • Verschmelzungsprüfung
  • Aufspaltungs- / Abspaltungsprüfung
  • Formwechselprüfung

Unternehmensbewertungen

  • Bewertungen ganzer Unternehmen
  • Bewertung von Unternehmensteilen

 

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